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Boston Terrier

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Aida of Cristal Clear

Entzug der Zuchtzulassung

durch den CBD 1. Club für Boston-Terrier in Deutschland e.V.

 

 

Ich überlasse es Ihrer eigenen Einschätzung, den nachstehend dargestellten Sachverhalt über den Verlauf des Entzuges der Zuchtzulassung meiner Hündin "Aida of Cristal Clear" zu beurteilen.

 


AIDA OF CRISTAL CLEAR (Vergleichsaufnahmen)

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Zuchtzulassung vom 16.10.2009

In der nachstehenden Zuchtzulassung ist eine Auflage ausgesprochen:

Zitat: Die Fortsetzung der ZZ nach dem ersten Wurf ist vorbehaltlich nach dem Zuchtergebnis möglich. Zitat Ende.

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Wurfmeldeschein vom 14. Juni 2010

Der 1. Wurf der Hündin bestand aus einem normal geborenen gesunden Welpen mit eher dunklem Erscheinungsbild. Zwei Welpen sind während der Geburt verstorben. Die verstorbenen Tiere waren fotografiert und eingefroren. Sie hätten also jederzeit und an jeder Stelle präsentiert werden können. Der überlebende Welpe wurde von der zuständigen Zuchtwartin abgenommen. Die nicht gut lesbaren Teile des nachstehenden Dokumentes lauten:

 

Abnahmebemerkungen Zitat: Liebevoll im Haus und Garten aufgezogener Wurf. Mutter und der Welpe in sehr guter Verfassung.

 

Da der Welpe nicht fehlerhaft gezeichnet war, gibt es in dem Formular keine weiteren Anmerkungen oder Einschränkungen.

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Da ich die Auflagen der Zuchtzulassung für erfüllt hielt, und nichts Gegenteiliges vom Club zu hören war, wurde die Hündin am 02.03.2011 nach meinem besten Gewissen erneut belegt. Sie gebar am 29.04.2011 erneut auf normalem Wege einen gut entwickelten Welpen mit standardmäßiger Zeichnung.

Darauf hin Schreiben des Clubs vom 14.03.2011

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Meine Antwort an den Club vom 16.03.2011

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Schreiben meines Anwaltes an den Ehrenrat des Clubs vom 10.05.11

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Antwort der clubseitigen Anwältin auf die Eingabe an den Ehrenrat

Zu dem Schreiben ist anzumerken, dass ich davon ausgegangen bin, dass eine Rechnung seitens des Clubs für die Beratung durch den Ehrenrat gestellt wird. Dies ist leider nicht erfolgt. Somit war die Angelegenheit verfristet und rechtskräftig.

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Entzug der Zuchtzulassung und Vertragsstrafe

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Auf derselben Seite wird angemerkt, dass infolge der noch nicht fühlbaren Hoden und der noch nicht ganz geschlossenen Fontanelle (was in der weiteren zeitnahen Entwicklung des Rüden erfolgt ist), die Zuchtzulassung ohnehin entzogen worden wäre.

Aus meiner Sicht bedauerlich in diesem Kontext ist die Verhängung der Höchststrafe von 500,00 EUR Vertragsstrafe. Ich bin Rentner!

Wer das alles nicht verstanden hat, es geht um diesen Hund!